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Aufstallpflicht gilt jetzt für den gesamten Landkreis(Freitag, den 19.03.2021 um 10:41)
Mit Datum vom 18.12.2020 hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Aufgrund der damals geltenden Risikobeurteilung konnten Ausnahmen von der Aufstallpflicht für bestimmte Orte im Landkreis gemacht werden. |
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Impressum Ι Datenschutz | Letzte Änderung: 27.08.2020 |